ITW setzt Forderungen des Bundeskartellamts um
Die Initiative Tierwohl (ITW) hat wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Kartellamts nachgegeben und wird den bislang geltenden verpflichtenden Preisaufschlag für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe (sog. „Tierwohlentgelt“) zum Jahr 2024 abschaffen.
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Wie geht es dann mit Deutschlands größtem Tierwohlprogramm weiter? Wie die ITW in einer Pressemeldung bekannt gab, plant die Inititative ab 2024 eine Honorierung des Tierwohl-Engagements der Mäster über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer von der ITW festgelegten Empfehlung. Damit komme die ITW einer Kernforderung des Bundeskartellamts nach.
„Es galt einen Weg zu finden, der sowohl den Landwirten als auch den teilnehmenden Unternehmen Planungssicherheit gewährt, andererseits aber ausreichend Raum lässt, um den Herausforderungen des Marktes und den Forderungen aus Gesellschaft und Politik gerecht werden zu können“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der ITW. „Die mit dem Bundeskartellamt abgestimmten Leitplanken für die Fortführung der ITW ab 2024 werden in den kommenden Wochen in den Gremien der ITW beraten.“
Bundeskartellamt begrüßt Entscheidung der ITW
Die Entscheidung der ITW, den bisher verpflichtenden Preisaufschlag abzuschaffen und stattdessen eine unverbindliche Empfehlung für die Finanzierung der mit den Tierwohlkriterien verbundenen Mehrkosten einzuführen, wurde vom Bundeskartellamt begrüßt. Das Amt hatte den einheitlichen Preisaufschlag trotz Bedenken in Bezug auf den Wettbewerb während der Einführungsphase der Initiative zunächst toleriert. Es hat jedoch bereits von der Initiative gefordert, das Finanzierungsmodell langfristig wettbewerbsfähiger zu gestalten.