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EU-Industrieemissionsrichtlinie

1.400 deutsche Mastgeflügelbetriebe wären betroffen

Die Bundesregierung sieht hinsichtlich des von der EU-Kommission vorgelegten Entwurfs zur Überarbeitung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie noch „vertieften Diskussionsbedarf“. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hervor.

Veröffentlicht am
Susanne Gnauk
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Inhaltlich wird ein anspruchsvolles Ambitionsniveau „grundsätzlich unterstützt“; die Position der Regierung ist allerdings noch nicht abgestimmt. 

Gemäß dem von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf würde die Zahl der von der Richtlinie betroffenen Betriebe nach Einschätzung der Bundesregierung deutlich ansteigen, und zwar von bisher geschätzten 2 747 auf dann mehr als 22 000.

Ausweitung des Geltungsbereichs als Ursache des Anstiegs

Zurückzuführen wäre der Anstieg maßgeblich auf die Ausweitung des Geltungsbereichs auf große Rinderbetriebe, von denen dann mehr als 10 000 erfasst würden. Deutlich ansteigen würde gemäß der Antwort aber auch die Anzahl der betroffenen Schweinemäster, und zwar von aktuell 1 276 auf 8 000. Die Summe der erfassten Betriebe mit Sauen und Jungsauen würde sich etwa auf 1 500 verfünffachen. Beim Mastgeflügel würden 1 400 erfasst, anstatt wie derzeit 862.

Inwieweit zusätzliche Anforderungen auf die Betriebe zukommen, hängt laut der Bundesregierung wesentlich davon ab, wie die Vorschläge der Kommission im Endeffekt umgesetzt werden; eine maßgebliche Rolle wird dabei der Gestaltung der Genehmigungspflicht und der Betriebsvorschriften zugeschrieben.

Bezüglich des Zeithorizonts zur Umsetzung der Neuregelungen geht die Bundesregierung davon aus, dass sich das Verfahren bis zur Verabschiedung bis in die erste Hälfte des Jahres 2024 hinziehen wird. Ab Inkrafttreten läuft dann eine Frist von 18 Monaten für die Anpassung des nationalen Rechts.

Für die Betriebsvorschriften ist laut der Antwort innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie ein delegierter Rechtsakt vorgesehen; die entsprechende Umsetzung auf nationaler Ebene muss innerhalb von 42 Monaten sichergestellt werden.

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