Geflügelpestausbruch und Aufstallungspflicht auf Sylt
In einem Betrieb in Keitum auf der Insel Sylt wurde das Geflügelpest-Virus H5N1 festgestellt. Von den rund 240 Gänsen in der betroffenen Haltung waren mehrere innerhalb kurzer Zeit gestorben. Am Vormittag des 8. Oktobers 2022 wurden alle verbliebenen Tiere der Geflügelhaltung getötet und fachgerecht entsorgt.
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Um ein Überspringen der aviären Influenza auf weitere Nutztierbestände zu verhindern, hat das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von rund zehn Kilometern eingerichtet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung samt Landkarte wurde bereits veröffentlicht.
Im Bereich der gesamten Insel Sylt ist Geflügel (außer Tauben) unverzüglich aufzustallen. Die Details und weiteren Vorgaben können der Allgemeinverfügung entnommen werden. Geflügelhalter in den Schutzzonen werden in den nächsten Tagen durch Mitarbeiter des Veterinäramtes kontaktiert. Zudem sind strenge Biosicherheitsmaßnamen in Bezug auf die Hygiene im Stall und außerhalb zu beachten.