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Aviäre Influenza

Geflügelpest bei Gänsen im Landkreis Aurich

Der Landkreis Aurich teilt mit, dass in der Gemeinde Großheide in einer Geflügelhaltung mit ca. 40 Gänsen das Geflügelpestvirus nachgewiesen wurde. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Subtyp H5N1 bestätigt.

Veröffentlicht am
Fernando Astasio Avila/Shutterstock.com
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Die Tötung des Tierbestandes wurde angeordnet. Der Landkreis hat eine Sperrzone eingerichtet, bestehend aus einer Schutzzone mit einem Radius von 3 km und einer Überwachungszone mit einem Radius von 10 km um den Ausbruchsbetrieb.

Der Landkreis weist in der Allgemeinverfügung darauf hin, dass aufgrund der Kleinsthaltung von Art. 23, Buchstabe c der EU-VO 2020/687 Gebrauch gemacht wird. Das bedeutet, es werden keine Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet. Für die Geflügelhalter gelten somit keine Verbote, so dass z. B. Einstallungen mit Eintagsküken, Umstallungen, die Verbringung von Konsum- und Bruteiern und Misttransporte in die Sperrzone oder aus der Sperrzone heraus im Inland weiterhin zulässig sind. Verboten sind lediglich alle Verbringungen aus der Sperrzone, die vom Landkreis attestiert werden müssen, so z.B. innergemeinschaftliche Verbringungen (Exporte). Die Allgemeinverfügung tritt heute (26. Oktober 2022, 0:00 Uhr) in Kraft.


Weitere aktuelle Fälle der Aviären Influenza (Geflügelpest) in Deutschland finden Sie in unserem Geflügelpest-Radar.

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