Geflügelpest in Osnabrücker Kleinsthaltung
In der Gemeinde Belm im Landkreis Osnabrück wurde die Geflügelpest in einer Kleinsthaltung nachgewiesen. Die Tötung des Tierbestandes ist bereits abgeschlossen.
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Nach Mitteilung des Landkreises geht es um eine kleine Legehennenhaltung mit über 50 Tieren. Danach darf von der Regelung nach Art. 23, Buchstabe c) der EU-VO 2020/687 kein Gebrauch gemacht werden, so dass die entsprechenden Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung voll umfänglich angeordnet wurden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Subtyp H5N1 bestätigt.
Der Landkreis hat gestern Abend eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, so dass bereits heute, am 31. Oktober 2022, 0:00 Uhr, die Restriktionsmaßnahmen in Kraft getreten sind. Um den Ausbruchsbestand wurde eine Sperrzone eingerichtet, bestehend aus einer Schutzzone mit einem Radius von 3 km und einer Überwachungszone mit einem Radius von 10 km.