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Tierhaltungskennzeichnungs­gesetz

Auftakt der Parlamentsberatungen zur Tierhaltungskennzeichnung

In dieser Woche beginnen die parlamentarischen Beratungen zur geplanten verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung. In erster Lesung berät der Bundestag am 15. Dezember 2022 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

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Der Bundestag berät erstmalig am 15. Dezember 2022 über das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG).
Der Bundestag berät erstmalig am 15. Dezember 2022 über das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG).Ziye/shutterstock.com
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Damit liegt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir im Zeitplan, hat er doch wiederholt angekündigt, seinen Entwurf noch in diesem Jahr in den Bundestag einzubringen. Ein Inkrafttreten des Gesetzes hat sich der Grünen-Politiker „im Verlauf des nächsten Jahres“ vorgenommen. Der Ernährungsausschuss wird am Mittwoch in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr für den 16. Januar 2023 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung beschließen.

Abzuwarten bleibt, inwieweit die Forderungen des Bundesrates Eingang in die Verhandlungen der Koalitionsfraktionen finden werden. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung signalisiert, dass sie nur einen Teil der fast 60 Änderungswünsche der Länderkammer mitträgt. Weiteroffen ist auch, ob die Koalition es schaffen wird, parallel zum Gesetzgebungsverfahren notwendige Änderungen im Bau- und Umweltrecht auf den Weg zu bringen und gleichzeitig die Weichen für ein langfristiges Finanzierungskonzept für den Umbau der Tierhaltung zu stellen.

Der Bundestag berät erstmalig am 15. Dezember 2022 über das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG). Nach knapp 70-minütiger Debatte soll der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen werden.

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