Bundeskabinett beschließt verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung
Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegten Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden, beschlossen (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG).
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Laut BMEL schaffe das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere. Es regelt zudem die damit in Zusammenhang stehenden Pflichten der Marktteilnehmer auf den verschiedenen Ebenen, also der Landwirte oder derjenigen, die das Lebensmittel vermarkten. Geplant sind fünf Haltungsformen, beginnend mit unverarbeitetem Schweinefleisch. Weitere Verarbeitungsformen, Vertriebswege und Tierarten werden folgen.
Mit dem Kabinettsbeschluss für die staatlich verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung ist der Weg für das parlamentarische Verfahren geebnet. Das vollständige Statement von Bundesminister Özdemir zu dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz finden sie hier.
Kritik seitens des ZDG und Nachbesserungsbedarf von der FDP gefordert
Aus der Sicht des ZDG sei problematisch, dass das Label ausschließlich frisches Schweinefleisch umfasse, das über den Lebensmitteleinzelhandel vermarktet wird. Außerdem bleibe das Gesetz weit hinter den Standards der Initiative Tierwohl (ITW) zurück, an denen sich die Geflügelwirtschaft bereits jetzt orientiere. Die Kritikpunkte des ZDG finden Sie hier.