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Tierschutzgesetz-Novelle

Krüsken warnt vor gravierenden Folgen für die Nutztierhaltung

Schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) macht der Deutsche Bauernverband (DBV) geltend.

Veröffentlicht am
DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken äußert erhebliche Bedenken hinsichtlich der geplanten Ergänzung von §1 des Tierschutzgesetzes.
DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken äußert erhebliche Bedenken hinsichtlich der geplanten Ergänzung von §1 des Tierschutzgesetzes.DBV/Breloer
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DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken bezeichnete gegenüber AGRA-EUROPE die vorgesehene Ergänzung von §1 des Tierschutzgesetzes als „äußerst bedenklich“. Demnach soll bei der Abwägung „schutzwürdiger menschlicher Interessen mit dem Tierschutz“ ein wirtschaftliches Interesse „keinen vernünftigen Grund für eine Beeinträchtigung von Leben und Wohlbefinden eines Tieres darstellen“. Krüsken zufolge ist diese Formulierung unscharf und bis zum Verbot jeglicher Nutztierhaltung auslegbar. Sie könne in letzter Konsequenz das Ende der landwirtschaftlichen Tierhaltung bedeuten und dürfe so nicht stehenbleiben, warnte der Generalsekretär.

Seinen Angaben zufolge stoßen die Vorstellungen des BMEL für eine Tierschutznovelle beim Bauernverband größtenteils auf Ablehnung. „Anstatt auf Anreize zu setzen und ordnungsrechtliche Vorgaben im europäischen Rahmen anzugehen, setzt das Ministerium erneut auf nationale Alleingänge“, beklagte Krüsken. Mit seinem Gesetzentwurf konterkariere das Ministerium einmal mehr die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung (Borchert Kommission).

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