Mutmaßliche Tierschutzverstöße in Masthähnchenstall: Ministerium erstattet Anzeige
Das niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft Ernährung und Verbraucherschutz hat bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen § 17 Nr. 2 Tierschutzgesetz erstattet.
- Veröffentlicht am

Nach aktuellen Berichten hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium von heimlich erstellten Videoaufnahmen Kenntnis erlangt. Diese wurden der Behörde über den Landkreis Emsland zugespielt und stammen angeblich von der Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz.
Auf den Videos sollen Masthähnchen zu sehen sein, wie sie in einem Stall in Kisten für den Transport zum Schlachthof verpackt werden. Die aufgezeichneten Szenen zeigen Handlungen, die sowohl vom Landkreis Emsland als auch vom Landwirtschaftsministerium möglicherweise als strafrechtlich relevant erachtet werden. Zu sehen ist unter anderem, wie ein Mitarbeiter der Fangkolonne einen Kollegen schubst, sodass dieser auf die Tiere fällt und wie grob die Tiere in die Kisten verladen werden.
Die Landwirtschaftsministerin, Miriam Staudte, äußerte sich zu dem Vorfall in einer offiziellen Pressemeldung. Sie wies auf wiederholte Hinweise hin, denen zufolge Geflügel beim Ausstallen Verletzungen erleide. Ministerin Staudte zufolge liege diesen Verstößen ein systemischer Fehler zugrunde, der in den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter begründet sei.
Dennoch, so heißt es aus dem Ministerium, seien solche Vorfälle Einzelfälle. Seit der Wahl habe man keine Videoaufnahmen dieser Art zugespielt bekommen, erklärte die Pressestelle des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums auf Nachfrage. Es habe aber in der Vergangenheit Hinweise aus einem niederländischen Schlachthof darauf gegeben, dass es mutmaßlich beim Ausstallen zu Verletzungen bei Geflügel kommt. Mitarbeitende des Ministeriums hatten sich daraufhin gemeinsam mit den Niederländern ein Bild von den Verletzungen im entsprechenden Schlachthof gemacht. Daraufhin wurde mit dem Sozialministerium wegen der Arbeitssituation in den Kolonnen Kontakt aufgenommen.
Schulungen für mehr Tierwohl
Man stehe also bereits in Kontakt, um die Möglichkeiten von Arbeitsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten in den sogenannten Fangkolonnen zu erörtern. Die fachliche Schulung dieser Mitarbeiter sei unerlässlich, betonte Miriam Staudte. Gegenwärtig sei jedoch nur den Kolonnenführerinnen und -führern eine solche Schulungspflicht auferlegt.
"Das möchten wir ändern", sagte die Ministerin. Sie erklärte, dass Niedersachsen das Thema bereits im Mai in die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz eingebracht habe. Hinsichtlich einer dauerhaften Videoüberwachung appellierte sie an die Geflügelbranche, datenschutzkonforme Lösungen zu entwickeln.