THEMA: GIN
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Die folgenden Fragen aus der Praxis betreffend „Gin“ setzen den Beitrag aus KB 10/2023 fort und ergänzen den Beitrag in der KB 01/2019. Die Antworten berücksichtigen die seit 25. Mai 2021 geltende revidierte Spirituosen-Grundverordnung (EU) 2019/787, die Leitlinien der Europäischen Kommission vom 18. Februar 2022 zur Anwendung bestimmter Vorschriften der Spirituosenverordnung (EU) 2019/787 sowie schriftliche Antworten der Europäischen Kommission vom 27. April 2021 sowie 4. Januar 2023 zu bestimmten Anwendungsfragen.
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Kann aus Obst, Wein oder Bier ein Gin hergestellt werden? Alle drei in der Spritituosen- Verordnung (EU) 2019/787 festgelegten Gin-Kategorien (Gin, Destillierter Gin und London Gin) dürfen als Alkohol ausschließlich neutralen Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit einem Alkoholgehalt von mindestens 96 % vol enthalten, also sogenannten Neutralalkohol ohne Eigengeschmack. Möglich wäre allerdings, ein Obst- oder Weindestillat zu einem solchen Neutralalkohol zu rektifizieren und diesen Sortenalkohol als Basis für den eigenen Gin zu wählen. Neutraler Bieralkohol stellt hingegen einen Alkohol nichtlandwirtschaftlichen Ursprungs dar und darf nicht zur Herstellung von Spirituosen wie Gin oder auch anderen alkoholischen Getränken...
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