Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes liegt vor
Am 1. Februar 2024 informierte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über einen fertiggestellten Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes.
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Laut BMEL sollen die Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes dazu dienen, Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes zu schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis anzupassen.
Die Anpassungen richten sich dabei besonders auf die:
- Reduzierung nicht-kurativer Eingriffe (z. B. Kürzen des Schwanzes von Lämmern und Enthornen von Kälbern),
- Vorschriften hinsichtlich der zur Betäubung und Tötung von Tieren erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie deren Nachweis (insb. im Hinblick auf Kopffüßer und Zehnfußkrebse),
- Videoüberwachung in Schlachthöfen,
- Ermächtigung zum Erlass von Vorschriften an das Führen von Bestandsbüchern beim gewerbsmäßigen Handel sowie bei der gewerbsmäßigen Zucht und dem Halten von lebenden Tieren.
Noch befinde sich der Entwurf in der Ressortabstimmung und einige Punkte zwischen den Ressorts seien noch nicht konsentiert. Der Entwurf sei auch noch nicht abschließend rechtsförmlich geprüft.
Bis zum 1. März 2024 erhalten die Interessensverbände nun die Möglichkeit einer Stellungnahme, die auf den Internetseiten des BMEL – solange nicht widersprochen werde – öffentlich publiziert werden.