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Agrardiesel für Forstbetriebe: Neue Grundlagen

Forstbetriebe erhalten derzeit ihre Agrardieselbescheinigungen für das Verbrauchsjahr 2006, die die Rückerstattungen als De-minimis-Beihilfen ausweisen. Anette Herbster, Referentin für Betriebswirtschaft beim Landesbauernverband erklärt die Neuerungen.

Veröffentlicht am
Die Agrardieselrückvergütung gemäß Paragraf 57 Energiesteuergesetz stellt eine Beihilfe für die begünstigten Betriebe dar. Solche Beihilfen bedürfen der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Die Agrardieselrückvergütung für Tätigkeiten auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde zuletzt am 30. April 2008 genehmigt. Gemäß dieser Entscheidung kommt eine Agrardieselvergütung für Tätigkeiten auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen seit 2006 nur noch als so genannte De-minimis-Beihilfe in Betracht. Hiervon betroffen sind reine Forstbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe, die auch Forstflächen bewirtschaften (Mischbetriebe). Für reine Landwirtschaftsbetriebe ändert sich nichts. De-minimis-Beihilfen müssen bestimmte...
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