Wenn der Betrieb Kurzarbeit anmeldet - Teil II der Serie zu Folgen der Wirtschaftskrise
In einer dreiteiligen Serie erläutert Nicole Spieß, welche Leistungen Nebenerwerbslandwirte bei Kündigung, Kurzarbeit oder Insolvenz des Arbeitgebers beanspruchen können und welche Besonderheiten es dabei zu beachten gilt. Teil II beschäftigt sich mit dem Arbeitsmarktinstrument Kurzarbeit und dessen Folgen für Nebenerwerbslandwirte.
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Die Wirtschaftskrise hat in den vergangenen Monaten Unternehmen aller Branchen gezwungen, ihre Produktion zu reduzieren. Dennoch ist der Arbeitsmarkt in den vergangenen Monaten nicht so stark eingebrochen wie befürchtet. Dies belegen die kürzlich veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen der Bundesagentur für Arbeit für den Monat August. Dass es bislang nicht zu einer drastischen Zunahme der Arbeitslosenzahl gekommen ist, ist der weit verbreiteten Kurzarbeit zu verdanken. Doch was versteht man darunter? Und was bedeutet es für die Arbeitnehmer? Unter Kurzarbeit wird allgemein eine vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit mit der entsprechenden Kürzung des Arbeitsentgelts verstanden. Dadurch wird es Unternehmen in...