Zoff wegen Rundfunkgebührn für PC mit Internet
Mit zwei Urteilen vom 26. Mai 2009 (AZ: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden, dass für einen privaten PC mit Internetzugang Rundfunkgebühren entrichtet werden müssen. Voraussetzung ist, dass ansonsten kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist.
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