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Zoff wegen Rundfunkgebührn für PC mit Internet

Mit zwei Urteilen vom 26. Mai 2009 (AZ: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden, dass für einen privaten PC mit Internetzugang Rundfunkgebühren entrichtet werden müssen. Voraussetzung ist, dass ansonsten kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist.

Veröffentlicht am
Im Streitfall setzten sich die beiden Kläger, die weder über Radio noch Fernseher verfügten, gegen die für ihre internetfähigen PC’s festgesetzte Rundfunkgebührenpflicht zur Wehr. Nach Auffassung des beklagten WDR handelt es sich bei den Computern um so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte mit der Folge, dass eine Gebühr in Höhe von 5,52 Euro pro PC zu zahlen ist. Während die Kläger noch in erster Instanz Recht bekamen und das Verwaltungsgericht die Gebührenbescheide aufhob, hatte die Berufung des WDR-Senders beim OVG Erfolg. Nach Auffassung des OVG sei derjenige, der über einen PC mit Internetanschluss verfüge, Rundfunkteilnehmer, weil er das Gerät zum Empfang bereithalte. Für das Bereithalten zum Empfang komme es...
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