Zu viel Steuern bezahlt?
Wer als Verbraucher Trinkwasser bezieht, zahlt dafür den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Lange Zeit war umstritten, welcher Umsatzsteuersatz gilt, wenn das Versorgungsunternehmen einen Wasserhausanschluss installiert.
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Die Finanzverwaltung vertritt seit neun Jahren in einem bundeseinheitlichen Erlass die Auffassung, dass die Installation des Wasserhausanschlusses mit dem vollen Steuersatz zu berechnen sei. Dies waren damals 16 Prozent und sind seit dem 1. Januar 2007 19 Prozent. Dagegen haben Versorgungsunternehmen geklagt und beim Bundesfinanzhof gewonnen. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 19. November 2008 entschieden, dass die Verlegung eines Wasserhausanschlusses im Prinzip der steuerbegünstigten Wasserlieferung zuzurechnen sei und dem ermäßigten Steuersatz mit sieben Prozent unterliege. Rechnungen lassen sich im Nachhinein noch berichtigen Für diejenigen, die in den letzten Jahren einen Wasserhausanschluss bekommen haben, stellt sich die...