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Vererben mit Kopf und Verstand

Eigentum und Vermögen lässt sich nach dem Tod nicht mitnehmen. Das weiß jeder. Die wenigsten aber wollen sich zu Lebzeiten ums Erbe kümmern, nicht zuletzt deshalb, weil es oftmals viele schwierige und unangenehme Fragen aufwirft. Wie vererbe ich meinen Hof und mein Vermögen und was passiert, wenn ich mich um dieses Thema überhaupt nicht kümmere?, lauteten die zentralen Fragen auf einem Info-Abend der Volksbank Altshausen Ende Mai.
Veröffentlicht am
Fürs Vererben hat der Gesetzgeber jede Menge Regelungen getroffen. Insgesamt gibt es rund 400 Paragrafen, die helfen sollen, das Erbe möglichst gerecht zu verteilen. Je nach Auslegung dieser Paragrafen gibt es aber dennoch ein erhebliches Streitpotenzial und es passiert immer wieder, dass der eigentliche Wille des Verstorbenen auf der Strecke bleibt. Franz Schmid von der Volksbank Altshausen wirft in seinem Vortrag zunächst einen Blick auf die Grundsätze im Erbrecht. Dabei spielen die Verwandtschaftsgrade eine zentrale Rolle. Verwandte und Ehegatten Die Regel Nummer eins lautet: „Nähere Verwandte stechen entfernte Verwandte aus.“ Unterschieden wird zwischen Verwandtschaftsgraden erster, zweiter und dritter Ordnung. „Das Geld fließt wie...
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