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Nachbau von Gräsern und Feinleguminosen ist illegal

Nach dem deutschen Sortenschutzgesetz und auch nach dem europäischen Sortenschutz ist der Nachbau von Gräsern und Feinleguminosen auch für den eigenen Bedarf grundsätzlich nicht erlaubt. Darauf verweist der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP).

Veröffentlicht am
Das deutsche Sortenschutzgesetz und der europäische Sortenschutz legen die Arten fest, bei denen geschützte Sorten gegen Zahlung einer Entschädigung an den Sortenschutzinhaber nachgebaut werden dürfen. Gräser und die in Deutschland gebräuchlichsten Kleearten gehören nicht dazu. Wer Erntegut von geschützten Sorten dieser Arten erneut aussät, handelt illegal. Verstöße gegen das Sortenschutzgesetz und den europäischen Sortenschutz können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Wer nachgebautes Saatgut dieser Arten in Verkehr bringt, verstößt zusätzlich gegen das Saatgutverkehrsgesetz.
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