Freibeträge ausschöpfen
Ab dem 1. Januar 2007 wird im Rahmen der Haushaltskonsolidierung des Bundes der Sparerfreibetrag abgesenkt. Dann können Alleinstehende bis zu 801 Euro und Verheiratete bis zu 1602 Euro jährliche Kapitaleinkünfte haben, ohne darauf besteuert zu werden.
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Bisher betrugen die Freibeträge 1421 Euro (Alleinstehende) oder 2842 Euro (Verheiratete). Für viele Betriebsleiter ergibt sich die Frage, wie die neue Lage ohne zusätzliche Belastungen gestaltet werden kann. Bislang kann ein Geld-Anleger bei drei Prozent Zins pro Jahr 47.367 Euro sparen, ohne auf seine Kapitaleinkünfte Steuern zahlen zu müssen. Im nächsten Jahr verringert sich diese Summe auf 26.700 Euro. Bei einer durchschnittlichen Verzinsung von vier Prozent greift der Fiskus in Zukunft ab einer Anlagesumme von 20.025 Euro (bisher 35.525 Euro) zu. Wer wenig jährliche Zinseinkünfte hat und auch künftig mit seinen Kapitalerträgen unterhalb der Freigrenzen liegt, braucht nichts zu tun. Ist der Freistellungsauftrag bei nur einer Bank oder...