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Wenn der Fiskus Mitunternehmerschaft annimmt

Aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofes vom September 2008 hat das Bundesfinanzministerium zum Jahresende 2009 schärfere Regeln für Ehegattenbetriebe in der Landwirtschaft eingeführt. Haben beide Ehepartner Flächen in den Betrieb eingebracht, heißt es aufpassen.

Veröffentlicht am
Nach einem Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 18. Dezember 2009 sind land- und forstwirtschaftliche Flächen von Ehegatten zu einem Betrieb zusammenzufassen, wenn jeder Ehegatte mindestens zehn Prozent der bewirtschafteten Fläche einschließlich Pachtland zur Verfügung stellt. Bei getrennter Bewirtschaftung ist die Anerkennung von zwei Betrieben möglich. Laut dem Bundesfinanzministerium soll diese Regelung für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1. Januar 2010 beginnen, angewendet werden, freiwillig auch für steuerlich bisher nicht veranlagte frühere Jahre. Interessant nicht nur für Gewinnermittlung Die steuerliche Zurechnung der Flächen des anderen Ehegatten kann von großer Bedeutung sein. Wie im Urteilsfall kann es um die...
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