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Elterngeld ab Januar 2007

Für Babys, die ab 1. Januar 2007 das Licht der Welt erblicken, erhalten die Eltern bis zu 1800 Euro im Monat Elterngeld. Das Elterngeld löst das bisherige Erziehungsgeld ab. Sozialreferent Horst Roth vom Landesbauernverband erklärt die Unterschiede und sagt, was landwirtschaftliche Betriebe beachten müssen.
Veröffentlicht am
Anspruch auf Erziehungs- oder Elterngeld hat, wer mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn die wöchentliche Arbeitszeit durchschnittlich unter 30 Stunden bleibt. Das sind auch schon die wesentlichen Gemeinsamkeiten. Unterschiede bestehen hinsichtlich der Dauer der Leistung. Das neue Elterngeld wird vom Tag der Geburt an zwölf Monate lang gezahlt. Weitere zwei Monate (insgesamt also 14 Monate) kommen hinzu, wenn in dieser Zeit der andere Elternteil ebenfalls die Leistungsvoraussetzungen (betreuen, erziehen und keine volle Erwerbstätigkeit) erfüllt. Das Bundeserziehungsgeld wurde dagegen, je nach Einkommen,...
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