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Regelbesteuerung greift um sich

Landwirtschaftliche Unternehmer besteuern ihre Umsätze überwiegend nach Durchschnittssätzen (Pauschalierung). Künftig ist dies nur noch bei Umsätzen erlaubt, die in der Erzeugertätigkeit liegen. Das bedeutet, dass ab 1. Januar 2007 Ferienwohnungen, Dienstleistungen oder Verpachtungen der Regelbesteuerung unterliegen.
Veröffentlicht am
Ab dem 1. Januar 2007 müssen Landwirte, die Ferienzimmer oder Ferienwohnungen vermieten, regelbesteuern. Bisher war hier die Umsatzsteuer-Pauschalierung möglich, sofern der Betriebszweig nicht gewerblich war (maximal vier Zimmer oder sechs Betten und keine Hauptmahlzeit) oder die Vermietung nach Art einer Fremdenpension erfolgte. Werden Maschinen oder Betriebsvorrichtungen zum Beispiel über den Maschinenring bereitgestellt, kommt es darauf an, ob der Mieter Landwirt oder Nichtlandwirt ist. Leistungen, die direkt an Landwirte erfolgen, dürfen künftig ohne betragsmäßige Beschränkung pauschaliert werden. Bisher war dies nur bis zur Grenze der Gewerblichkeit, nämlich bei einem Umsatz bis zu 51.500 Euro möglich. Dienste an Nichtlandwirte...
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