Erbschafts- und Schenkungsteuer: Zügig handeln
Voraussichtlich tritt ab 1. Januar 2007 der erste Teil der Unternehmensreform in Kraft. Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer fallen dann die Freibeträge fürs Betriebsvermögen weg. Die steuerliche Mehrbelastung kann für einige Betriebe beachtlich sein.
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Voraussichtlich tritt ab 1. Januar 2007 der erste Teil der Unternehmensreform in Kraft. Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer fallen dann die Freibeträge fürs Betriebsvermögen weg. Die steuerliche Mehrbelastung kann für einige Betriebe beachtlich sein. Momentan fehlt dem Gesetz noch die Zustimmung des Bundesrats. Das sei aber nur eine Frage der Zeit. Was sich für die Landwirte ernsthafter auswirken werde als die gestrichenen Freibeträge, sei die ab 2008 zu erwartende Änderung der Bewertung von Grundstücken, betonte Ernst Schnekenburger von der Dr. Schnekenburger Steuerberatungsgesellschaft mbH auf einer Vortragsveranstaltung. Stundungsmöglichkeit mit Fortführungsklausel Nach der ersten Reformstufe sind die Freibeträge fürs...