Verpächter-Ansprüche auf ZA abgelehnt
Der BGH hat entschieden: Nach Beendigung eines Pachtvertrages muss der Pächter den Zahlungsanpruch nicht an den Verpächter abgeben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Frage in mehreren zusammen entschiedenen Fällen nun endgültig geklärt und damit die einheitlichen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Naumburg, Rostock, München, Celle und Oldenburg bestätigt.
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Seit Inkrafttreten der GAP-Reform gab es zwischen Pächter und Verpächter immer wieder Streit über die Frage, ob der Pächter eines landwirtschaftlichen Grundstückes bei Beendigung des Pachtvertrages verpflichtet ist, die ihm im Zuge der GAP-Reform zugewiesenen Zahlungsansprüche (ZA) an den Verpächter herauszugeben. Hierzu gab es unterschiedliche Auffassungen von Juristen und Amtsgerichten, die im vergangenen Jahr Gegenstand verschiedener obergerichtlicher Entschei-dungen gewesen sind. Diese hatten allerdings allesamt zugunsten der Pächter entschieden und einen Anspruch der Verpächter auf die Herausgabe der Zahlungsansprüche verneint. Die betroffenen Verpächter hatten sich daraufhin um eine höchstrichterliche Klärung bemüht, in der...