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Wenn der Erntehelfer krank wird

Wird ein polnischer Saisonarbeiter während seiner Tätigkeit in Deutschland krank, stellt sich schnell die Frage, wer für die Kosten der ärztlichen Hilfe aufzukommen hat und welche Rechte und Pflichten sowohl den deutschen Arbeitgeber als auch den polnischen Arbeitnehmer treffen. Es sind drei Fälle zu unterscheiden.
Veröffentlicht am
Welche Versicherung ist zuständig? Als erstes ist die Frage zu klären, unter welches System der sozialen Sicherheit der Saisonarbeitnehmer während seiner Tätigkeit in Deutschland fällt. Kommt das deutsche Sozialrecht zur Anwendung, ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige, nicht berufsmäßig ausgeübte Beschäftigung in Deutschland gegeben sind (Befristung auf 50 Tage oder zwei Monate) oder ob ein ganz normales Beschäftigungsverhältnis vorliegt. In Falle der kurzfristigen Beschäftigung besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt aber auch, dass kein Krankenversicherungsschutz besteht, weshalb die deutschen Arbeitgeber einen privaten...
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