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Kanzleramt stoppt Arbeitserlaubnisfreiheit

Das Bundeskanzleramt hat geplante Arbeitserlaubnisfreiheit für rumänische und bulgarische Saisonarbeitskräfte gestoppt. Die Folge: Erntehelfer aus diesen Ländern müssen auch 2011 über die Agentur für Arbeit angefordert werden.

Veröffentlicht am
Arbeitnehmer-Freizügigkeit: Saisonkräfte aus Rumänien und Bulgarien müssen weiterhin nach dem bekannten Verfahren bei der Agentur für Arbeit angefordert werden.
Arbeitnehmer-Freizügigkeit: Saisonkräfte aus Rumänien und Bulgarien müssen weiterhin nach dem bekannten Verfahren bei der Agentur für Arbeit angefordert werden.rue
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte geplant, durch Rechtsverordnung die Arbeitserlaubnispflicht für die Beschäftigten aus allen EU-Beitrittsländern ab dem 1. Januar 2011 aufzuheben. Dies hätte dazu geführt, dass Arbeitnehmer aus allen Beitrittstaaten ab diesem Zeitpunkt eine Saisonbeschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft ohne Arbeitsgenehmigungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit hätten ausüben können. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Änderung der entsprechenden Verordnung wurde nun vom Bundeskanzleramt gestoppt. Gründe hierfür sind bislang nicht genannt worden. Unklar ist, wie es mit der Eckpunkteregelung weitergeht Nun scheint beabsichtigt zu sein, für Arbeitnehmer aus den erst 2007...
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