Rinder-Klassifizierung wurde erweitert
Zum 1. November hat Deutschland das erweiterte EU-Handelsklassenschema für Schlachtrinder eingeführt, das die Schlachthöfe auf ihren Rechnungen ausweisen müssen. BWagrar sprach mit dem Marktexperten Richard Riester von der LEL in Schwäbisch Gmünd über die Gründe der Umstellung.
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BWagrar: Herr Riester, seit 1. November dieses Jahres müssen Rinderschlachtbetriebe in Deutschland eine erweiterte Klassifizierung auf ihren Rechnungen ausweisen. Was hat es damit auf sich? Riester: Bis Ende Oktober wurden Schlachtrinder in Deutschland in die fünf Fleischigkeitsklassen E, U, R, O und P sowie in die fünf Fettklassen 1, 2, 3, 4 und 5 eingeteilt. Zum 1. November hat Deutschland das erweiterte EU-Handelsklassenschema eingeführt, das jede Fleisch- und Fettklasse nochmals in die drei Untergruppen Minus (-), Null (0) und Plus (+) einteilt. Damit kann ein Jungbulle R3 nun beispielsweise mit R+3-, R-30 oder R030 klassifiziert werden. Plus bedeutet beim Fleisch besser, also in Richtung der nächstbesseren Handelsklasse, beim Fett...