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Rinder-Klassifizierung wurde erweitert

Zum 1. November hat Deutschland das erweiterte EU-Handelsklassenschema für Schlachtrinder eingeführt, das die Schlachthöfe auf ihren Rechnungen ausweisen müssen. BWagrar sprach mit dem Marktexperten Richard Riester von der LEL in Schwäbisch Gmünd über die Gründe der Umstellung.
Veröffentlicht am
BWagrar: Herr Riester, seit 1. November dieses Jahres müssen Rinderschlachtbetriebe in Deutschland eine erweiterte Klassifizierung auf ihren Rechnungen ausweisen. Was hat es damit auf sich? Riester: Bis Ende Oktober wurden Schlachtrinder in Deutschland in die fünf Fleischigkeitsklassen E, U, R, O und P sowie in die fünf Fettklassen 1, 2, 3, 4 und 5 eingeteilt. Zum 1. November hat Deutschland das erweiterte EU-Handelsklassenschema eingeführt, das jede Fleisch- und Fettklasse nochmals in die drei Untergruppen Minus (-), Null (0) und Plus (+) einteilt. Damit kann ein Jungbulle R3 nun beispielsweise mit R+3-, R-30 oder R030 klassifiziert werden. Plus bedeutet beim Fleisch besser, also in Richtung der nächstbesseren Handelsklasse, beim Fett...
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