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Winterreifenpflicht

Die Straßenverkehrs-Ordnung wurde kürzlich dahingehend geändert, dass Fahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit M+S-Reifen fahren dürfen. Dies gilt aber so nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft.

Veröffentlicht am
M+S-Reifen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Winterreifen bezeichnet, als solche verkauft und mit einem M+S-Symbol (teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet. Aber auch Ganzjahresreifen können den Eigenschaften der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen und mit einem M+S-Symbol versehen sein. Die Mindestprofiltiefe der Reifen beträgt 1,6 mm. An Kraftfahrzeugen mit Winterbereifung ist eine Profiltiefe von mindestens 4,0 mm empfehlenswert. Bei Winterreifen nimmt die Wintertauglichkeit durch Alterung ab. Traktor und Co. Land- und forstwirtschaftliche (lof) Nutzfahrzeuge sind üblicherweise mit Reifen ausgestattet, die nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet sind. Aufgrund ihres...
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