Bausparkasse darf Abschlussgebühren verlangen
Nach einem Urteil des BGH dürfen Bausparkassen eine Abschlussgebühr von ein Prozent verlangen, die auch bei Vertragskündigungen nicht zurückgezahlt wird. Nach Mitteilung der D.A.S (Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG) erklärte der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 7. Dezember 2010 eine entsprechende Vertragsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für wirksam (Az. XI ZR 3/10).
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