Änderungen bei der Stromsteuer: Erstattung nur noch auf Antrag
Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes, dem der Bundesrat am 26. November 2010 zugestimmt hat, kam es auch zu Änderungen im Bereich der Stromsteuer, die sich für einige land- und forstwirtschaftliche Betriebe negativ auswirken kann.
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Bislang war es so, dass produzierendes Gewerbe und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bestimmte Steuervergünstigungen bei der Stromsteuer hatten. Diese Erstattungsmöglichkeiten werden durch die Gesetzesänderung stark eingeschränkt. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2011 in Kraft. Bisher benötigten Land- und Forstwirte einen Erlaubnisschein, um ermäßigten Strom beziehen zu können. Die Ermäßigung griff oberhalb einer Sockelverbrauchsmenge von 25.000 Kilowattstunden (kWh). Mit Vorlage des Erlaubnisscheins lieferten die Energieversorgungsunternehmen über der Sockelverbrauchsmenge Strom zu einem ermäßigten Steuersatz von 60 Prozent des vollen Steuersatzes. Dieses Verfahren wird geändert und auf eine nachgelagerte Erstattung umgestellt....