Was tun bei Stichprobenkontrolle
Landwirtschaftliche Betriebe sind von einer Zertifizierungspflicht im Rahmen der Nachhaltigkeitsverordnung grundsätzlich nicht betroffen. Allerdings müssen bei der Zertifizierung eines Ersterfassers mindestens drei Prozent der landwirtschaftlichen Zulieferer stichprobenartig kontrolliert werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den vergangen Wochen im Vorfeld von Kontrollen landwirtschaftliche Betriebe von Zertifizierungsstellen aufgefordert bestimmte Dokumente bereit zu halten.
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