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Was tun bei Stichprobenkontrolle

Landwirtschaftliche Betriebe sind von einer Zertifizierungspflicht im Rahmen der Nachhaltigkeitsverordnung grundsätzlich nicht betroffen. Allerdings müssen bei der Zertifizierung eines Ersterfassers mindestens drei Prozent der landwirtschaftlichen Zulieferer stichprobenartig kontrolliert werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den vergangen Wochen im Vorfeld von Kontrollen landwirtschaftliche Betriebe von Zertifizierungsstellen aufgefordert bestimmte Dokumente bereit zu halten. 

Veröffentlicht am
In Abstimmung mit der Zertifizierungsgesellschaft REDcert sind nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes folgende Dokumentationsanforderungen für die Stichprobenkontrollen ausreichend: Als Nachweis, dass die Anforderungen der Nachhaltigkeitsverordnung erfüllt werden, reicht es aus, wenn der Betrieb den Direktzahlungsbescheid für die abgelaufene Antragsperiode bzw. die aktuelle Betriebsprämienanträge für laufende Antragsperioden vorlegt. Für den Nachweis der Flächen zum Referenzzeitpunkt 1. Januar 2008 ist der Antrag 2007 heranzuziehen.Detaillierte Angaben zu eventuellen Verstößen gegen Cross-Compliance-Kriterien müssen gegenüber dem Zertifizierer nicht gemacht werden. Sind allerdings auf dem Betriebsprämienbescheid schwere Verstöße gegen...
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