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Auch Landwirten steht Wohngeld zu

Niedrige Einkommen und hohe finanzielle Belastungen – diese Kombination ist leider auch in der Landwirtschaft keine Seltenheit. Deshalb erfüllen die betroffenen Familien oftmals die Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld und sollten deshalb nicht zögern, einen Antrag zu stellen. Denn Wohngeld gibt es nicht nur als Mietzuschuss für beispielsweise Pächter, sondern auch als Lastenzuschuss für Wohnen im Eigentum. Ein Beispiel.

Veröffentlicht am
Familie Bauer lebt mit drei Kindern in einem separaten Wohnhaus mit 160 Quadratmetern Wohnfläche auf ihrem landwirtschaftlichen Betrieb. Die Altenteiler leben im separaten Haushalt im Obergeschoss. Für diese Familie kommt Wohngeld als Lastenzuschuss in Frage, da sie ein freistehendes Eigenheim bewohnen. Diese Variante kommt ebenso für Landwirte in Betracht, deren Wohn- und Wirtschaftsgebäude nicht durch eine Brandmauer getrennt sind. Die Belastung des Wohnhauses, wie eine Hypothek oder ein Darlehen für die Wohnraumsanierung, muss separat ausgewiesen werden können. Doch auch bei schuldenfreier Wohnung kann Anspruch auf Lastenzuschuss bestehen, wenn das Gesamteinkommen der Familie niedrig ist. Wohngeld als Mietzuschuss erhalten Mieter...
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