In dem Schreiben werden Gewerbetreibende aufgefordert, Daten zu ihrem Unternehmen zu ergänzen oder zu korrigieren und zurückzuschicken. Wer nicht reagiert, erhält nach wenigen Wochen erneut Post von der Gewerbeauskunft-Zentrale alias der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH. Im zweiten Brief wird der Gewerbetreibende darauf hingewiesen, dass ihm ein Schreiben bereits zuvor übersandt worden wäre. Zudem wird er ermahnt, das Schreiben nunmehr unbedingt auszufüllen. Viele Betroffene fallen erst auf dieses zweite Schreiben herein, heißt es auf der Homepage abmahnhilfe24.de. Die Rechnung wird teuer Hat sich ein Empfänger verleiten lassen, die Aufforderung unterschrieben zurückzusenden, so die Rechtsanwälte auf der Homepage...