Neue Unisex-Tarife für die private Altersvorsorge
Am 1. März 2011 erließ der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Gesetzesrichtlinie mit weitreichenden Folgen: Versicherungen dürfen ab dem 21. Dezember 2012 bei der Berechnung von Beiträgen und Leistungen nicht mehr zwischen Männern und Frauen unterscheiden. Die Idee dahinter: Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein grundlegendes Rechtsprinzip der Europäischen Union. Frauen dürfen daher bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen nicht anders behandelt werden als Männer.Welche Konsequenzen das für die Verbraucher bei der privaten Altersvorsorge hat, erklärt ERGO Expertin Tatjana Höchstödter.
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