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Neue Unisex-Tarife für die private Altersvorsorge

Am 1. März 2011 erließ der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Gesetzesrichtlinie mit weitreichenden Folgen: Versicherungen dürfen ab dem 21. Dezember 2012 bei der Berechnung von Beiträgen und Leistungen nicht mehr zwischen Männern und Frauen unterscheiden. Die Idee dahinter: Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein grundlegendes Rechtsprinzip der Europäischen Union. Frauen dürfen daher bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen nicht anders behandelt werden als Männer.Welche Konsequenzen das für die Verbraucher bei der privaten Altersvorsorge hat, erklärt ERGO Expertin Tatjana Höchstödter.

Veröffentlicht am
Was ist eigentlich ein Unisex-Tarif? Bisher galten bei vielen Versicherungsprodukten unterschiedliche Tarife für Frauen und Männer, wenn das Geschlecht nachweislich einen bestimmten Risikofaktor darstellte. Am deutlichsten wird dies bei Rentenversicherungen. Hier baut die Kalkulation auf der durchschnittlichen Lebenserwartung der Versicherten auf. Laut Statistik lag die Lebenserwartung bei Männern 2011 im Schnitt bei 77,5 Jahren, während Frauen mit 82,6 Jahren im Durchschnitt deutlich länger leben. Praktisch heißt das: Frauen beziehen länger Rente als Männer. Wegen der geringeren Lebenserwartung nehmen Männer im Durchschnitt weniger Rentenleistungen in Anspruch und zahlen daher geringere Beiträge. Ab dem 21. Dezember 2012 ist diese...
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