Neue Abgrenzung Landwirtschaft und Gewerbe
Neue Kriterien vereinheitlichen und vereinfachen die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe. So können Betriebe in gewissem Umfang Handelswaren und Dienstleistungen anbieten, ohne gesonderte Steuererklärungen abgeben zu müssen.
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Die aus den gewerblichen Tätigkeiten resultierenden Einkünfte können bei Einhaltung der Grenzen regulär über die landwirtschaftliche Einkommensteuererklärung angegeben werden. So können alle Arten zugekaufter Ware und auch zur „zweiten Stufe“ weiterverarbeitete eigene Produkte bis zu einem Verkaufswert von 51.500 Euro noch der Landwirtschaft zugerechnet werden. Bislang war dies nur für betriebstypische Waren möglich und weiterverarbeitete eigene Produkte zählten nur bis zu einem Verkaufswert von 10.300 Euro zur Landwirtschaft. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können sich bereits für das laufende Wirtschaftsjahr 2012/13 auf die neue Abgrenzung berufen. Zwingend anzuwenden sind die neuen Grundsätze ab dem kommenden...