Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Neue Abgrenzung Landwirtschaft und Gewerbe

Neue Kriterien vereinheitlichen und vereinfachen die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe. So können Betriebe in gewissem Umfang Handelswaren und Dienstleistungen anbieten, ohne gesonderte Steuererklärungen abgeben zu müssen.

Veröffentlicht am
Die aus den gewerblichen Tätigkeiten resultierenden Einkünfte können bei Einhaltung der Grenzen regulär über die landwirtschaftliche Einkommensteuererklärung angegeben werden. So können alle Arten zugekaufter Ware und auch zur „zweiten Stufe“ weiterverarbeitete eigene Produkte bis zu einem Verkaufswert von 51.500 Euro noch der Landwirtschaft zugerechnet werden. Bislang war dies nur für betriebstypische Waren möglich und weiterverarbeitete eigene Produkte zählten nur bis zu einem Verkaufswert von 10.300 Euro zur Landwirtschaft. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können sich bereits für das laufende Wirtschaftsjahr 2012/13 auf die neue Abgrenzung berufen. Zwingend anzuwenden sind die neuen Grundsätze ab dem kommenden...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Mehr zum Thema:
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.