Im Jahr 2013 wurden der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH von den Unteren Landwirtschaftsbehörden, also den Landwirtschaftsämtern, 91 Grundstücks-kaufverträge zur Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts vorgelegt. Bei diesen Verträgen waren grundsätzlich die Voraussetzungen des Agrarstruktur-verbesserungsgesetzes für eine Versagung der erforderlichen Genehmigung durch die untere Landwirtschaftsbehörde gegeben. Es handelt sich dabei um landwirtschaftliche Flächen, die Nichtlandwirte gerne kaufen möchten. Zudem sind diese Flächen in der Regel immer größer als zwei Hektar. Vorkaufsrecht in zwölf Fällen ausgeübt Die Landsiedlung hat daraufhin die Verträge geprüft, ob agrarstrukturelle Effekte zu erreichen sind und ob eine...