Haftung auch ohne eigenes Verschulden
Neues Gesetz verschärft Umwelthaftung: Am 14. November 2007 tritt das Umweltschadensgesetz in Kraft. Die Landwirtschaft wird durch dieses Gesetz in vielfältiger Weise betroffen sein. Denn erstmals kann ein Landwirt trotz Einhaltung der guten fachlichen Praxis haftbar gemacht werden.
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Obgleich das neue Umweltschadensgesetz erst jetzt am 14. November in Kraft tritt, ist der 30. April 2007 der Stichtag für relevante Schadensursachen. Versicherungen bieten hier einen rückwirkenden Schutz, wenn die neue Versicherung bis zum 31. Dezember 2007 beantragt wird und der Schaden noch nicht bekannt ist. Der Verursacher eines Umweltschadens haftet nun nicht nur für alle Schäden, die an Boden und Gewässern entstehen. Nach den neuen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Haftung auch auf Umweltschäden an der biologischen Vielfalt (Biodiversität). Hierbei handelt es sich um eine neue Schadensart. Erstmals kann ein Verursacher für das Verschwinden geschützter Tier- oder Pflanzenarten haftbar gemacht werden. Von ihm kann dann...