Meinung des Bundes zu Haltungsvorschriften für Mastputen
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Der Bundesrat hatte am 6. November 2015 beschlossen, den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) der Bundesregierung zuzuleiten. Damit soll die Verordnung um Haltungsregeln für Mastputen ergänzt werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht die vom Bundesrat vorgeschlagenen Haltungsregeln kritisch, weil schon diverse Vorschriften für Puten bestehen. Eine Entscheidung zur Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung soll in Abhän-gigkeit von den weiteren Erfahrungen und Entwicklungen in diesen Bereichen zu gegebener Zeit getroffen werden. Der Deutsche Bauernverband hatte im November 2015 die Ministerpräsidenten der Bundesländer in dieser Angelegenheit angeschrieben, um darauf hinzuwirken, dieser Verordnungsänderung nicht zuzu-stimmen.
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