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Lebensmittelkennzeichnung

DBV: Veganen „Schinken" verbieten

Vegane oder bestimmte vegetarische Lebensmittel dürfen nicht als „Käse“ oder „Cheese“ bezeichnet werden. Das stellte das Landgericht Trier in einer Entscheidung vom 24. März 2016 klar.
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Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt diese Entscheidung und sieht sich in seiner Auffassung bestätigt. Für Fleisch- und Wurstprodukte fehlt ein vergleichbarer Bezeichnungsschutz. Da zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel auf den Markt kommen, forderte der DBV vom Gesetzgeber eine Nachschärfung der Regelungen und ein eindeutiges Bekenntnis zum Original.
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