Lebensmittelkennzeichnung
DBV: Veganen „Schinken" verbieten
Vegane oder bestimmte vegetarische Lebensmittel dürfen nicht als „Käse“ oder „Cheese“ bezeichnet werden. Das stellte das Landgericht Trier in einer Entscheidung vom 24. März 2016 klar.
- Veröffentlicht am
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt diese Entscheidung und sieht sich in seiner Auffassung bestätigt. Für Fleisch- und Wurstprodukte fehlt ein vergleichbarer Bezeichnungsschutz. Da zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel auf den Markt kommen, forderte der DBV vom Gesetzgeber eine Nachschärfung der Regelungen und ein eindeutiges Bekenntnis zum Original.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.