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Was bei Sturm versichert ist

Nachdem am vergangenen Wochenende das Sturmtief „Emma“ gewütet hat, stellt sich für viele die Frage, welche Schäden überhaupt versichert sind. Grundsätzlich gilt: Ab Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h) herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm. Das meldet die SV Sparkassen-Versicherung.
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Bei Sturm kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kfz-Kaskoversicherung für Schäden auf. Schäden, die die Wohngebäudeversicherung abdeckt, sind Gebäudeschäden durch umgefallene Bäume, Äste, Schornsteine, Masten, etc. Dazu zählen auch abgedeckte Dächer und eingedrückte Fensterscheiben.Gebäude, die sich noch im Bau befinden, benötigen eine Bauleistungsversicherung. Schäden, die die Hausratversicherung abdeckt sind Hausratschäden durch Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung und Folgeschäden (zum Beispiel nach einer Dachabdeckung). Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben und Glasdächern sind in der Glasversicherung eingeschlossen, ohne Rücksicht auf Schadenursache.Sturmschäden an Fahrzeugen sind durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung...
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