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LBV-Fachtagungen

Ställe umbauen – aber wie?

Moderne tierwohlgerechte Ställe zur Genehmigung zu bringen, ohne die Umweltauflagen zu verletzen: Das war eine zentrale Fragestellung auf den beiden LBV-Fachtagungen zum Bau- und Planungsrecht. Die erste Tagung fand am 6. Februar in Laupheim statt, die zweite diese Woche am 14. Februar in Übrigshausen. Die Referenten sind Karsten Kühlbach und Ewald Grimm vom KTBL in Darmstadt.
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Volles Haus im Gasthaus Schützen in Laupheim. Karsten Kühlbach vom KTBL berichtete, wie bereits einfache Umbauten bestehender Ställe neue aufwändige Zulassungsverfahren nach sich ziehen können und worauf man beim Umbauen achten muss. Eingeladen zu der Tagung hatte der Landesbauernverband (LBV) zusammen mit den Kreisbauernverbänden Ulm und Biberach-Sigmaringen.
Volles Haus im Gasthaus Schützen in Laupheim. Karsten Kühlbach vom KTBL berichtete, wie bereits einfache Umbauten bestehender Ställe neue aufwändige Zulassungsverfahren nach sich ziehen können und worauf man beim Umbauen achten muss. Eingeladen zu der Tagung hatte der Landesbauernverband (LBV) zusammen mit den Kreisbauernverbänden Ulm und Biberach-Sigmaringen. Borlinghaus
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Wer einen neuen Stall bauen, erweitern oder umbauen möchte, braucht nicht nur jede Menge gute Ideen, sondern muss auch eine ganze Latte an Auflagen beachten. Welche Maßnahmen muss ich unbedingt umsetzen? Wie werden die Genehmigungsbehörden entscheiden? Das sind drängende Fragen, die alle bauwilligen Tierhalter bewegen.

Unterschiedliche Genehmigungspraxis

Das Kuratorium für Technik und Bauen in der Landwirtschaft (KTBL) in Darmstadt bekommt in Sachen Genehmigungspraxis je nach Region in Deutschland viele unterschiedliche Rückmeldungen, berichtete Karsten Kühlbach, Teamleiter Tierhaltung, Standortentwicklung und Immissionsschutz bei KTBL. Mit einem geplanten Umbau würden viele versuchen, die Ställe auch gleichzeitig zu erweitern beziehungsweise so umzubauen, dass sie ihre Tierbestände nicht abstocken müssen. Wird der Tierbestand erhöht und damit auch das Emissionspotenzial, wird es mit der Genehmigung schwieriger.
Sollte sich das Bauvorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen müssen beziehunsgweise als gewerblich eingestuft werden, besteht zudem die Gefahr, dass man den Status des privilegierten Bauens im Außenbereich verliert. In solchen Fällen wird ein Bebauungsplan erforderlich.

Die Förderung ist ein Muss

Mehr Bewegungsfreiheit für die Schweine und Rinder, mehr Auslauf: Tierwohl kostet Geld und wird beim Stallbau finanziell gefördert. Allein schon durch die verschiedenen Label-Programme werden oftmals bauliche Maßnahmen erforderlich. Für Karsten Kühlbach steht fest: „Ohne staatliche Förderung geht das aus unserer Sicht nicht.“ Für viele Betriebe jedenfalls gibt es Gründe genug, ihre Tierhaltung weiter zu verbessern. Wenn man zum Beispiel emissionsmindernde Maßnahmen einbaut, ist die Frage, wie diese von der Behörde berücksichtigt und anerkannt werden. Daten über die genaue Wirkung verschiedener emissionmindernder Maßnahmen werden beim KTBL zusammengetragen.

Wenig Spielraum bei Geruchsbelästigung

Einerseits will man Außenklimaställe mit Auslauf, auf der anderen Seite werden die gesetzlichen Standardvorgaben für den Umweltschutz verschärft. Klar ist auch, dass Anwohnern keine höhere Gesruchsbelastung zugemutet werden kann, nur weil ein Stall tiergerechter wird. „Das werden die Gerichte nicht zulassen“, so Ewald Grimm vom Team Tierhaltung, Standortentwicklung und Immissionsschutz beim KTBL. Bestimmte Werte von Gerüchen, Ammioniak, Staub oder Bioaerosole müssen eingehalten werden, so Grimm, egal um welche Haltungsform es sich handelt.

Das Immissionsschutzgesetz liefere für mehr Tierwohl meist keinen Spielraum bzw. keine Abwägungsmöglichkeiten. Hier müssten die Rahmenbedingungen strikt eingehalten werden. Dagegen kann es bei den Anforderungen für den sogenannten Stand der Technik zur Emissionsminderung durchaus Ausnahmen für Tierwohlställe geben. Zum Beispiel wäre es denkbar, dass ein Außenklimastall zugunsten des Tierwohls auf eine Abluftreinigung verzichtet. Insgesamt handelt es sich um die drei Rechtsbereiche:

  • Baugesetzbuch,
  • Bundesimmisionsschutzgesetz
  • Naturschutzrecht.

Während das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Vorgaben für Stallstandorte und die Emissionsminderung macht, steht beim Naturschutzgesetz die FFH-Verträglichkeit des Bauprojekts im Fokus. Hier geht es um die Frage, wie viel Stickstoffdeposition zusätzliche Geruchsbelastung für die Gebiete zumutbar ist. All diese Anforderungen werden in der geplanten Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) im Detail geregelt.

Die Rolle des Baurechts

Bei der Baugenehmigung für tierwohlgerechtere, aber gewerbliche Ställe im Außenbereich werde die Nachhaltigkeit des Betriebes geprüft. Pachtverträge von zwölf Jahren oder mehr sind für Kühlbach eigentlich kein Kriterium mehr. Die Nachhaltigkeit werde vielmehr in Form einer Gesamtprognose geprüft. Hier müsste eine Einschätzung des Landwirtschafstamts ausreichen. Überholt sei auch das Kriterium „überwiegend eigene Futtergrundlage.“ „Nach allen Urteilen, die wir kennen, ist so ein Nachweis rechtlich nicht haltbar,“ so Kühlbach. In Gebieten, in denen die vorhandene Geruchsbelastung die zulässigen Immissionswerte übersteigt, gebe es die Möglichkeit einer so genannten Verbesserungsgenehmingung. Das heißt: Wenn an den bisherigen Anlagen die Emissionen deutlich reduziert werden, kann eine neue Anlage genehmigt werden, selbst wenn ein Grenzwert für das Gesamtgebiet weiterhin überschritten wird, die Belastung aber sinkt. Über Gutachten muss die deutliche Reduzierung nachgewiesen werden. Jeder Einzelfall wird separat geprüft.

Anforderungen zur Ammoniakemissionsminderung

Seit Ende Dezember 2018 liege der Entwurf zum nationalen Luftreinhalteprogramm auf dem Tisch. Für die Landwirtschaft geht es vor allem um die Höhe der Ammoniakbelastungen. Obergrenze für Ammoniak waren bis vor Kurzem jährlich 550 Kilotonnen NH3. Jetzt soll diese Grenze ab 2030 für Deutschland um 29 Prozent bezogen auf das Jahr 2005 abgesenkt werden. So müssten jährlich 126.000 Tonnen NH3 eingespart werden. Wichtigste Maßnahme um dieses Ziel zu erreichen, ist die neue Düngeverordnung. Im Einzelnen gibt es eine ganze Latte an Maßnahmen bei der Gülleausbringung und Lagerung deren Wirkungen aber auch noch nicht ausreichend untersucht seien. Ebenso geht es um Minderungsmaßnahmen im Stall, wie die N-reduzierte Fütterung, Kot-Harn-Trennung und Abluftreinigung.

Vorbelastung schränkt Entwicklungsmöglichkeiten ein

Wer in einem Gebiet bauen will, in dem bereits viel Vorbelastung an Gerüchen und Ammoniak in der Luft ist, wird es künftig noch schwieriger haben, zu bauen, so Ewald Grimm. So gibt es eine maximale Gesamtbelastung, die nicht überschritten werden darf. Bei der Beurteilung der Bauvorhaben wird nämlich geprüft, wie hoch die Belastung durch andere Betriebe ist, und wie sie sich durch das geplante Bauvorhaben erhöhen wird. Dabei können die zu betrachteten Gebiete mehrere Quadratkilometer groß sein, was einen erheblichen Aufwand bedeutet. Treten in einem Dorfgebiet 20 bis 25 Prozent Geruchsstundenhäufigkeit (Messgröße für Immission) auf und durch den neu geplanten Stall würde sich daran wegen einer vorgesehenen Abluftreinigung auch nichts ändern, müsste man eigentlich grünes Licht für den Bau erhalten, so Grimm.

Größere Abstände zum Wohngebiet

Nach der neuen TA-Luft müssen die Abstände zum Wald und zum Wohngebiet vergrößert werden. Fakt ist, dass die Geruchsemissionen eines Außenklimastalls eine wesentlich größere Reichweite haben als von den zwangsgelüfteteten Ställen. Je nach Standort, Wetter und Topografie gibt es Unterschiede. Ein einziger Auslauf kann hier stark zu Buche schlagen. Standorte am Ortsrand scheiden damit eigentlich aus. Liegt der Betrieb am Waldrand oder grenzt an ein FFH-Gebiet und der Tierhalter möchte seinen Bestand aufstocken, ist er gezwungen NH3-mindernde Maßnahmen zu treffen.

Maßnahmen zur Reduzierung der NH3-Emissionen

Propagiert wird unter anderem die Kot/Harn-Trennung. Hier handelt es sich meist um eine Schieberentmistung, bei der sich die Rinne so abneigt, dass der Harn schneller abgeleitet wird. Bei der Fütterung soll eine stark reduzierte Stickstoff-Fütterung künftig Standard werden. Lagerbehälter müssten künftig ein Zeltdach tragen, eine Strohhäckseldecke reicht dann nicht mehr aus.

Streit um die Messungen

In der Diskussionsrunde wurde deutlich, dass die genannten Hintergrundbelastungen je nach Standort der Messstation und Windrichtung völlig unterschiedlich gemessen und bewertet werden kann.
 

Hinweise

Tipp: In der Broschüre „Gesamtbetriebliches Haltungskonzept Schwein - Mastschweine, ISBN 978-3-8308-1352-1 werden die Anforderungen an die Haltung von Mastschweinen detalliert beschrieben.

Projekt „InkalkTier“: In dem KTBL-Projekt „Interaktives Kalkulationssystem zu Tierwohl, Umweltwirkung und Ökonomie von zukunftsfähigen Tierhaltungsverfahren (InkalkTier) wird eine Informationsplattform geschaffen, bei der Tierhaltungsverfahren auf Tierwohl, Umweltwirkung, Ökonomie und Arbeitswirtschaft beschrieben werden. Mit dem IT-basierten Regelwerk kann man sich seinen Stall zusammenstellen und schauen, was passiert, wenn sich einer der genannten Punkte verändert. Das Projekt läuft über vier Jahre. Start war im Dezember 2018. Heute schon gibt es beim KTBL einen Wirtschaftlichkeits-Rechner, den Bewertungsrahmen Baukost oder der Abstandsrechner-Geruch. Mehr unter http://www.ktbl.de

 

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