Falsche Kontrolleure unterwegs
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Bei konkreten Verdachtsfällen sollen sich Tierhalter bei ihrem Bündler beziehungsweise der zuständigen Zertifizierungsstelle erkundigen, ob diese das Audit beauftragt haben. Im Falle von durch QS beauftragten Sonderaudits können sich die Auditoren durch eine entsprechende Legitimationserklärung ausweisen. Wird diese seitens der Auditoren nicht erbracht, empfiehlt QS, den Personen den Zutritt zu verweigern und den Bündler und die Zertifizierungsstelle zu benachrichtigen.
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