Licht ins Dunkle bringen
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Wegen der Verkehrssicherungspflicht hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass das Gebäude außen und innen ausreichend beleuchtet ist. Hier gilt es, sich an die einschlägigen DIN-Normen zu halten. So müssen beispielsweise die Lichtschalter in Treppenhäusern mit sogenannten Glimmleuchten versehen sein, die im Dunklen leuchten und somit den Bewohnern als Orientierungshilfe dienen. „Um die richtige Flurbeleuchtung zu finden, sollten sich die Eigentümer im Zweifel von einer Fachfirma beraten lassen“, empfiehlt Rechtsanwalt Karl Wanner, Vorstand von Haus & Grund Lindau. Denn funktioniert die Beleuchtung nicht richtig und ein Bewohner kommt daher zu Schaden, haftet der Vermieter, wenn er fahrlässig gehandelt hat.
Hier haftet der Eigentümer
Aber auch selbstnutzende Wohneigentümer müssen sich Gedanken über die richtige Beleuchtung machen. „Wenn frühmorgens der Zeitungsausträger kommt oder am Abend noch ein Päckchen geliefert wird, kann es sein, dass der Zusteller etwas im Dunklen übersieht und stolpert. In einem solchen Fall haftet der Eigentümer“, erklärt Rechtsanwalt Karl Wanner.
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