Bis zu 45 Prozent Förderung für neue Pelletheizung kassieren
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Seit 1. Januar 2020 gelten neue, deutlich attraktivere Förderkonditionen im BAFA-Teil des Marktanreizprogramms (MAP). Für die Installation von Holzfeuerungen ab 5 kW gibt es entweder die Regelförderung in Höhe von 35 Prozent oder die Austauschprämie für Ölheizungen in Höhe von 45 Prozent. Gefördert werden im Neubau alle Arten von Holzkesseln und wasserführenden Pelletkaminöfen mit Partikelabscheider/ Brennwerttechnik, im Gebäudebestand außerdem auch Anlagen ohne Partikelabscheider/ Brennwerttechnik. Neben dem Kessel bzw. dem Pelletkaminofen gibt es den Zuschuss u.a. auch für Pufferspeicher, Lager und Transportsystem sowie die Entsorgung des alten Öltanks.
Auch Kombination mit anderen Technologien gefördert
Moderne Holzheizungen und wassergeführte Pelletkaminöfen kombiniert mit einer weiteren erneuerbaren Technologie werden ebenfalls bezuschusst. Bei der Kombination einer Holzfeuerung mit einer Solaranlage gibt es 35 Prozent bzw. 45 Prozent im Falle des Austauschs einer Ölheizung. Neue Solarthermieanlagen allein werden lediglich mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Bei der Kombination einer Holzfeuerung mit einer Wärmepumpe erhalten alle Anla-genteile 35 bzw. 45 Prozent Förderung. Wer einen neuen Gas-Brennwertkessel z.B. mit einem wasserführenden Pelletkaminofen ergänzt, erhält 30 Prozent Zuschuss, wenn erneuerbaren Energien mindestens 25 Prozent des Wärmebedarfs abdecken.
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