VGH bestätigt Urteil zum Kälberexport
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Beschwerde einer Veterinärbehörde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen als unzulässig verworfen. Das gibt die KälberKontorSüd GmbH (KKS), ein Tochterunternehmen der Viehzentrale Südwest GmbH, in einer Pressemitteilung bekannt.
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Durch den am 9. Dezember 2019 ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen wurde das zuständige Veterinäramt zur Abfertigung eines Kälbertransportes nach Spanien verpflichtet. Dagegen hatte das Veterinäramt Beschwerde eingelegt. Zu Unrecht, wie nun der VGH in Mannheim in seinem Urteil vom 6. Februar 2020 feststellte. Geklagt hatte die KälberKontorSüd GmbH (KKS), die die Weigerung der Behörde, Exporte von nicht abgesetzten Kälbern über eine Transportdauer von mehr als 8 Stunden abzufertigen, als nicht durch die aktuell gültige Tierschutztransportverordnung EG 1/2005 gedeckt sah. Eine Einschätzung, die durch die Gerichte nun rechtskräftig bestätigt wird.
Exportstopp nicht mit geltendem Recht vereinbar
Der KälberKontorSüd GmbH ist es damit gelungen, für die Milchviehhalter in Deutschland ein Urteil zu erwirken, das klarstellt, dass der durch die Behörden - mit offensichtlicher Rückendeckung durch die Politik - verhängte Exportstopp, nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. Es ist zu erwarten, dass dieses Urteil nun für Folgeverfahren, sofern sie denn notwendig werden, sehr gut als Präzedenzentscheidung angeführt werden kann.
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