"Chance für einen Neubeginn"
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In einer Video-Pressekonferenz über die Mittagszeit am 4. September informierten der Böblinger Landrat und der Leiter des örtlichen Veterinäramts, Dr. Wilhelm Hornauer, über die Gründe für die vorübergehende Schließung des Schlachthofs und die Chancen einer Wiedereröffnung.
Seit dem baden-württembergischen Schlachthofmonitoring im Jahr 2018 stand der Schlachthof in Gärtringen unter genauerer Beobachtung der Kreisbehörde. Der Schlachthofgenossenschaft wurden zahlreiche Auflagen gemacht, wie der Betrieb fach- und tierschutzgerecht zu betreiben sei, berichteten Bernhard und Hornauer bei der gut einstündigen Übertragung. Die Genossenschaft habe "genug Zeit gehabt, die Auflagen zu erfüllen", betonte Bernhard. Allein sechs Anordnungen mit 30 Einzelpunkten hätten die Schlachthofgenossenschaft erhalten, ergänzte Hornauer.
Weil die Betreibergesellschaft den behördlichen Anforderungen aber nur unzureichend nachgekommen sei, habe sich die Lage für die Genossenschaft zugespitzt, erklärte Bernhard. Die endgültige Entscheidung zur vorübergehenden Schließung hätten die Videoaufnahmen des Münchner Tierschutzvereins Soko Tierschutz gebracht, die am 28. August ins Netz gestellt wurden. Daraus sei klar ersichtlich, dass den Schlachttieren im Schlachthof in Gärtringen "Gewalt angetan wird", erklärte Bernhard. Dieser Umstand ermöglichte es, den Schlachtbetrieb sofort zu schließen. Der Landrat ist sich der Härte der Maßnahme für die Genossenschaft, ihre Mitglieder und Kunden bewusst.
Der Landrat steht einer Wiedereröffnung des Schlachtbetriebs allerdings nicht im Weg. Er geht sogar davon aus, dass die Chance zu einem Neubeginn besteht. Voraussetzung sei allerdings "ein schlüssiges Gesamtkonzept" der Betreibergesellschaft über organisatorische und bauliche Veränderungen, das schriftlich vorliegen müsse. Dazu zählt beispielsweise, dass die Genossenschaft, sogenannte "Standardarbeitsanweisungen" schriftlich erarbeite und vorlege, berichtete Dr. Hornauer. Diese Forderung sei seit Jahren nicht erfüllt worden. Darin steht dann beispielsweise, dass "bei einem zu steilen Treibgang zur Rinderbetäubungsbox, der Mitarbeiter das Tier nicht mit Gewalt antreiben soll, sondern sich Zeit lässt", wurde der Veterinär konkret.
Dieses schlüssige Gesamtkonzept sei die Voraussetzung für eine Probeschlachtung und in der Folge die Wiederinbetriebnahme des Schlachthofs, sagte Bernhard. Wann das sein könnte, darauf wollte sich der Landrat nicht festlegen. Einige Wochen werde es sicherlich dauern. Außerdem brachte er einen runden Tisch ins Gespräch, an dem die Kreisbehörde, die Schlachthofgenossenschaft, Metzger und Landwirte zusammenkommen sollten. Er sei offen dafür.
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