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Betriebsprämie führt zu höheren Gewinnen

Das Bilanzieren der Betriebsprämien ist in diesem Jahr besonders brisant. Durch rechtliche Änderungen werden viele buchführende Betriebe gezwungen, steuerlich höhere Gewinne auszuweisen. Gewinne, die sie wirtschaftlich so gar nicht erzielt haben. Was dahinter steckt, erklärt Dr. Arne Rudolph, LBV-Steuerreferent.
Veröffentlicht am
Ab dem Prämienjahr 2008 wurde bei der Betriebsprämie die Stilllegungsverpflichtung ausgesetzt und statt des Zehn-Monats-Zeitraums eine Stichtagsregelung eingeführt. Stichtag ist der 15. Mai. Die Finanzverwaltung zieht nun aus dieser Vereinfachung den Schluss, dass der Anspruch auf die Betriebsprämie nicht mehr am Ende des Prämienjahres, sondern bereits mit Antragsstellung entsteht. Danach sind die Voraussetzungen des Anspruchs auf Betriebsprämie im Prämienjahr 2008 nicht mehr erst am Ende des Kalenderjahres 2008, sondern mit der grundsätzlich bis 15. Mai 2008 erforderlichen Antragsstellung erfüllt. Zwei Betriebsprämien in der Bilanz Für buchführende Betriebe hat die Auffassung der Finanzverwaltung zur Konsequenz, dass im Wirtschaftsjahr...
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