Anträge bis 27. November stellen
Für Teil F „Förderung der Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald“ der Förderrichtlinie VwV NWW stehen im Jahr 2020 rund 22 Mio. Euro an Kassenmitteln zur Verfügung. Zumindest die darin enthaltenen Bundesmittel verfallen, wenn sie vom Land Baden-Württemberg bis 11. Dezember 2020 nicht zur Auszahlung gebracht werden.
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Betroffene Waldbesitzer sind daher aufgerufen, die Fördermöglichkeiten zeitnah und umfassend in Anspruch zu nehmen. Ein wichtiges Instrument zur Beschleunigung der Auszahlungen sind Sammelanträge, über die die Förderung mehrerer Waldbesitzer zusammengefasst werden kann. Alle Anträge, welche bis spätestens Freitag den 27.11.2020 am Regierungspräsidium Freiburg eingehen, können voraussichtlich noch in diesem Jahr zur Auszahlung gebracht werden.
Antragsunterlagen und weitere Informationen gibt es unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Nachhaltige_Waldwirtschaft_NWW_Teil_F
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