Tipps zum Schutz vor Starkregen
Wie allgemein bekannt, ist die Unwettersituation diesen Sommer in Deutschland sehr stark ausgeprägt und hat gebietsweise zu katastrophalen Zuständen geführt. Auch Regionen, die bisher kein oder jahrzehntelang keine Probleme hatten, können plötzlich ein Schwerpunkt von Unwetter werden. Grund genug, das Eigentum bestmöglich vor Wasserschäden zu schützen.
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In manchen Fällen kann man zumindest im Vorfeld versuchen, gewisse Schäden zu vermeiden bzw. sich versicherungstechnisch aktuell aufstellen, dass wenn ein Schaden eintritt, die Versicherung dafür aufkommt.
- Praktisch lohnt es sich, dafür Sorge zutragen, dass Dachrinnen und auch Fallrohre von Blättern, Moosresten befreit sind, bevor das Unwetter einsetzt. Gereinigt sein sollten die Außensyphons. Hier sollten auch keine Blätter in Nähe sein, die in den Syphon hineinschwimmen können.
- Auch ist es sinnvoll, technisch in mancher Hinsicht aufzurüsten, wie beispielsweise mit einer Rückschlagklappe. Allerdings wirkt die nur gegen Rückstau des Kanalwassers, was sicher sinnvoll ist. Der Nachteil allerdings besteht darin, dass beim Verschließen einer solchen natürlich kein Regenwasser von oben mehr abfließen kann. Hier ist es sinnvoll, sich auch rechtzeitig fachmännischen Rat einzuholen und gegebenenfalls auch bei den entsprechenden Behörden nachzufragen, ob es beispielsweise ein Rückstaubecken gibt, für wie viel Volumen die Abwasserkanäle ausgelegt sind usw. damit man sich überhaupt ein Bild von der Ausgangslage machen kann, was im Ernstfall für Möglichkeiten bestehen.
- Lichtschächte und Keller sollten einige Zentimeter über dem Rasen bzw. der Erde sein, damit zumindest ein Teil des Wassers vorher abfließen und versickern kann.
Im Hinblick auf Versicherungen, sollte man nicht diese einfach abschließen und dann 20 Jahre unkontrolliert bestehen lassen und wenn ein Schaden eintritt, die Versicherungspolice erst mal suchen und dann sich mit der Versicherung beim Schadeneintrittsfall in Verbindung setzen. Das könnte unangenehm werden. Wenn zum Beispiel über die Jahre bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht versichert worden sind, oder auch gegebenenfalls eine Unterversicherung besteht. Aus diesem Grund sollte man seine Versicherungen in Sachen Wohngebäude- und Gebäudeversicherung sowie Hausratversicherung überprüfen und aktualisieren.
Bei Überflutung nicht mehr in den Keller gehen
Bei Eintritt eines Schadens sollte man nach Möglichkeit, wenn beispielsweise der Keller überflutet wird, nach Empfehlung der Feuerwehr, nicht mehr in den Keller gehen, weil zum einen die Gefahr des Ertrinkens besteht. Diese Möglichkeit besteht schon, wenn draußen nur wenige Dutzend Zentimeter Wasser sind, dass man beispielsweise die Kellertüre nicht mehr auf bekommt und der Keller schnell innerhalb von wenigen Minuten vollläuft. Auch besteht die Gefahr von elektrischen Schlägen.
Versicherung unverzüglich informieren
Im Schadensfall sollte man der Versicherung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern, per E-Mail mit Empfangsbestätigung oder mit Einwurfeinschreiben mitteilen, dass man einen Schaden erlitten hat. Telefonieren geht zwar auch, aber ist wahrscheinlich wenig sinnvoll, weil ein Durchkommen oft schlecht möglich ist, weil man in der Regel bei weitem nicht der einzige ist, der einen Hochwasserschaden erlitten hat und die Versicherungen deswegen völlig überlastet sind. Wichtig ist, dass man den Schaden unverzüglich meldet und dann auf die Antwort der Versicherung wartet.
Fotos zur Beweissicherung
Dazwischen sollten als Beweissicherung Fotos gemacht werden, was passiert ist, wie das Wasser eingedrungen ist, was für Schäden vorhanden sind, ob die Feuerwehr zu Hilfe gerufen worden ist. Sobald sich dann die Versicherung meldet und entsprechende Fragen stellt, sollte man sich nach Möglichkeit mit seinem Versicherungsagenten in Verbindung setzen, damit im Detail die erforderlichen Angaben gemacht werden können, die die Versicherung zur Schadensabwicklung benötigt. Einen Handwerker zur Beseitigung der Schäden sollte man erst beauftragen, wenn die Versicherung ihr OK gibt oder der Versicherungsagent dies mit der Versicherung für Sie abgeklärt hat.
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