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Neue Gesetze 2022

Neuerungen – was sich 2022 alles ändert

Sprit wird teurer, männliche Küken dürfen nicht mehr getötet und Hofhunde nicht mehr angeleint werden und der Garantiezins für neue kapitalbildende Lebensversicherungen sinkt. Hier ein Blick auf die Neuerungen.

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Neues Jahr, neue Gesetze.
Neues Jahr, neue Gesetze.Borlinghaus
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Im neuen Jahr gibt es Änderungen auch im Steuerrecht. Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe mit einem Umsatz von mehr als 600.000 Euro können ab dem Jahr 2022 keine Umsatzsteuerpauschalierung mehr anwenden. Maßgebend für die Umsatzgrenze ist das Kalenderjahr des Vorjahres. Deshalb sollte man prüfen, ob im Kalenderjahr 2021 die Umsatzgrenze erstmalig überschritten wurde und man dann ab 1. Januar 2022 zur Regelbesteuerung anwenden muss.

Senkung des Steuersatzes für pauschalierende Landwirte: Ab dem Jahr 2022 wird der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte von 10,7 Prozent auf 9,5 Prozent gesenkt. Damit kommt es ab 2022 für Landwirte zu einer steuerlichen Mehrbelastung. Wer größere Investitionen plant, sollte vorher prüfen lassen, ob ein Wechsel in die Regelbesteuerung nicht günstiger ist.

Vorsicht bei außerlandwirtschaftlicher Nutzung: Wegen steigender Grundstückspreise lasten in den landwirtschaftlichen Grundstücken immer mehr stille Reserven. Diese können hohe Steuern auslösen.

Betriebsvermögen oder Privatvermögen? – diese Frage sorgt für steuerliche Verunsicherung beim Verkauf von Flächen. Oft hilft es, die Geschichte von Grundstücken genau nachzuvollziehen.

Änderungen bei der Altersvorsorge: Gewöhnlich steht im Januar die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung (BBG) an. Jetzt hat die Corona-Pandemie diese stetige Erhöhung ausgebremst. Denn die Einkommensentwicklung war 2021 rückläufig. Deshalb sinkt die BBG ab dem 1. Januar 2022 im Westen erstmals, im Osten steigt sie leicht.

Betriebliche Vorsorge (bAV): Der steuerliche Förderbetrag für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sinkt im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geringfügig von 568 auf 564 Euro sowie der sozialversicherungsfreie Beitrag von 284 auf 282 Euro monatlich.

Basis-Rente: Beiträge zur privaten Rürup-Rente können als Sonderausgaben gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der mögliche Betrag dafür verringert sich ab Januar 2022 auf 25.639 Euro oder 51.277 Euro bei Verheirateten.

Mehr Geld für die Pflege: In einigen Bereichen der Pflege gibt es ab 1. Januar 2022 mehr Geld. Fünf Prozent mehr gibt es zum Beispiel bei der Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2). Auch für die Kurzzeitpflege wird der Leistungsbetrag ab dem 1. Januar 2022 um zehn Prozent angehoben. Er liegt dann bei 1774 Euro. Und wer stationär gepflegt wird, also im Pflegeheim lebt, wird ab 2022 beim Eigenanteil entlastet. Die Pflegeversicherung zahlt einen höheren Zuschuss zu den Pflege- und Ausbildungskosten. Der Zuschuss steigt mit der Dauer der Pflege an, von fünf Prozent im ersten Jahr bis auf 70 Prozent ab dem vierten Jahr. Neu: Pflegebedürftige Menschen im Krankenhaus haben ab 2022 einen Anspruch auf Übergangspflege in der Klinik, wenn die Versorgung nicht anders sichergestellt werden kann. Das gilt für maximal zehn Tage.

Lebensversicherungen: Der Garantiezins für neue kapitalbildende Policen sinkt ab Januar 2022 auf 0,25 Prozent. Das macht den Abschluss noch uninteressanter. 

E-Rezept wird Pflicht: Ab 1. Januar 2022 erhalten gesetzlich Versicherte in der Arztpraxis nur noch elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen, braucht man die offizielle E-Rezept-App, die elektronische Gesundheitskarte und eine PIN-Nummer von der Krankenkasse. Den Rezeptcode kann man in der Apotheke dann per App öffnen oder das Rezept vorab an eine Apotheke senden. Für Patient/innen ohne Smartphone kann das E-Rezept alternativ in der Arztpraxis mit Rezeptcode ausgedruckt werden.

Männliche Küken dürfen nicht mehr getötet werden: Bisher wurden in Deutschland jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken der Legehennenrassen getötet. Ab dem 1. Januar 2022 ist das verboten. Nun wird entweder das Geschlecht bereits im Brutei bestimmt und Bruteier mit männlichen Embryonen aussortiert, oder die geschlüpften männlichen Küken werden alternativ als „Bruderhähne“ gemästet.

Neue EU-Öko-Verordnung: Ab 1. Januar 2022 tritt die neue EU-Öko-Verordnung in Kraft. Neuheiten im Gesetz sind Änderungen im Kontrollsystem, neue Vorschriften für importierte Bio-Produkte, neue Anforderungen für Erzeuger und eine erweiterte Palette von Produkten, die als Bio-Produkte vermarktet werden können.

Benzin und Diesel werden teurer: Der Zuschlag bei Benzin steigt auf 8,5 Cent pro Liter, für Diesel werden es 9,5 Cent pro Liter sein. Dieser Aufschlag resultiert aus der Anfang 2021 eingeführten CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe, die jährlich angehoben wird. Bisher wurden für Benzin 7 Cent und für Diesel 8 Cent fällig. Als Ausgleich für die Mehrbelastungen wurde die Pendlerpauschale für die einfache Wegstrecke pro Arbeitstag von bisher 30 Cent auf 35 Cent pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer) zum 1. Januar 2021 erhöht. Diese wird dann bei der Steuererklärung fürs Jahr 2021 berücksichtigt.

EEG-Umlage sinkt: Die EEG-Umlage sinkt auf 3,72 Cent pro kWh (netto). Derzeit liegt sie bei 6,5 Cent pro kWh. Grund für die Absenkung der EEG-Umlage sind insbesondere die stark gestiegenen Börsenstrompreise.

Gebäudeförderung: Sputen muss sich, wer noch die Förderung eines Neubaus nach dem Effizienzhaus-Standard 55 durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ergattern will: Der Antrag auf Zuschüsse und Förderkredite der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) muss bei der KfW bis spätestens zum 31. Januar 2022 eingegangen sein.

Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierungen werden weiterhin aus der BEG gefördert: So müssen Wohngebäude künftig mindestens die höhere Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen. Bauwillige können dabei einen Tilgungszuschuss oder einen Investitionszuschuss bis zu 25 Prozent erhalten, also maximal 37.500 Euro. Förderfähig im Neubau (BEG) ab dem 1. Februar 2022.

  • Effizienzhaus 40: Zuschusshöhe 20 Prozent von maximal 120.000 Euro, Zuschuss bis zu 24.000 Euro;
  • Effizienzhaus 40-Erneuerbare Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse: Zuschusshöhe 22,5 Prozent von maximal 150.000 Euro, Zuschuss bis zu 33.750 Euro;
  • Effizienzhaus 40 Plus: Zuschusshöhe 25 Prozent von maximal 150.000 Euro, Zuschuss bis zu 37.500 Euro.

Mehr Tierschutz bei Hunden: Mit der Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung werden die Anforderungen an die Hundehaltung und Hundezucht erhöht. Die neue Verordnung tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Mit der Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung sollen die geltenden Anforderungen an die Hundehaltung verbessert werden. Das beinhaltet zum Beispiel auch das Ausstellungsverbot für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Die Anforderungen an die Hundezucht werden verschärft. Eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen wird vorgegeben. Dies gilt sowohl für gewerbsmäßige als auch private Züchter. Die Anbindehaltung von Hunden wird grundsätzlich verboten. Da zum Schutz von Nutztieren vor Wolfsangriffen zunehmend Herdenschutzhunde eingesetzt werden, werden für deren Haltung nunmehr spezielle Regelungen getroffen, um ihrer besonderen Arbeitsweise Rechnung zu tragen.

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