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52. Mitgliederversammlung beim Maschinenring Schwarzwald Baar

Im Fokus der Öffentlichkeit

Am 3. April fand die Mitgliederversammlung des Maschinenring Schwarzwald Baar digital statt. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden Klaus Grieshaber stellte Geschäftsführer Rainer Hall die MR-Aktivitäten im Geschäftsjahr 2021 vor. Den Chat moderierte Regina Rabuser vom Bundesverband der Maschinenringe

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Martin Gehring vom MR-Landesverband in Bayern sprach über Landwirtschaft und Verkehr und ging in seinem Vortrag auf die Akzeptanz der Landwirtschaft in der Öffentlichkeit ein. Dabei seien die Maschinen über die Jahre immer größer geworden. "Wir werden draußen ganz anders wahrgenommen. Welche Auswirkungen hat das?", so Gehring. Düngung, Aussaat und Pflanzenschutz: Die Menschen schauen kritisch hin, wie, wann und wo wir diese Arbeiten verrichten", so Gehring. Verschmutzte Güllefäßer, sagt Gehring, stinken ja allein schon optisch. "Das muss uns bewusst sein und wir müssen uns fragen, wie wir unterwegs sind" Der pauschale Vorwurf an die Landwirte lautet: "Wir fahren zu schnell, wir machen die Straßen dreckig, wir haben immer überladen, wir sind zu den ungewöhnlichsten Zeiten unterwegs und haben stets ein Handy am Ohr." Da könne das Verschicken einer WhatsApp während dem Fahren schnell richtig teuer werden, wenn einen die Polizei anhält und dann sieht, dass die Auflaufbremse gesperrt ist, der Blinker nicht eingesteckt ist oder die Reifen abgefahren sind.

Tipp 1: Wer viel telefonieren muss, sollte eine Freisprechanlage haben, ansonsten bleibt das Handy eben in der Hosentasche.   

Tipp 2: Wir müssen darauf achten, wie wir durchs Dorf fahren und wie wir „daherkommen“. Das gilt gerade auch für die jungen Fahrer/innen.

Beachten der Stützlasten

Man darf nicht jeden Anhänger so vollladen, wie man möchte. Ein Gespann mit zwei Auflaufgebremsten 8 Tonnern zum Beispiel kann man mit Hackschnitzel voll beladen, aber nicht mit Weizen oder womöglich Kies. Ein Problem sind auch die Güllefäßer, die immer größer werden. Ein Güllefaß, mit 15,5 t Gewicht, kann man je nach Gespann nicht einfach voll machen, ohne gleichzeitig illegal unterwegs zu sein.

Normales Gespann: Schlepper 170 PS mit Häckselwagen oder mit einem Güllefass. Der Schlepper hat 12 t zulässige Gesamtmasse. Große Kugelkopf-Kupplung hinten dran mit 4 t Stützlast. Auch wenn das technisch hergeht, heißt das noch lange nicht, dass er es von der Zuladung und von der Achslast her darf. Die Kupplung darf maximal auf 24 t kommen bei so einem Anhänger. Was darf ich mit vier Achsen überhaupt für eine Gesamtmasse haben? Bei 40 t brauche ich mehr als vier Achsen. Bei so einem Gespann habe ich nur noch 32 Tonnen zulässige Gesamtmasse. Beim Grassilieren kann das noch funktionieren, beim Mais darf ich den Anhänger nur noch halb oder maximal zwei Drittel vollmachen und beim Güllefass wird es noch schwerer.

Was hat der Schlepper als Leergewicht in den Papieren stehen? Wenn ich ohne Bremse fahre, einen Anhänger mit 3 t, dann muss das Leergewicht der Zugmaschine doppelt so hoch sein. Das gilt bei den neueren Schleppern: Da ist eine Anhängelast ungebremst in den Fahrzeugpapieren hinterlegt, wie beim PKW auch. Grundsätzlich gilt: Alle Geräte mit Bremse kaufen. "Aber bevor ich illegal unterwegs bin, hänge ich sie lieber erst gar nicht an", so Gehring.  

Abgrenzung Landwirtschaft und Gewerbe

Beispiel: Wir fahren auf der Baustelle Aushub oder wir helfen bei einer Straßenbaustelle und fahren Fräßgut. Ein Landwirt, der den gesamten Betrieb gewerblich aufgestellt hat, hat da keine Probleme. Ansonsten stellt sich die Frage, mit welchen Gespannen wir unterwegs sind. Der Schnee-Abtransport zum Beispiel hat nichts mit Land- und Forstwirtschaft zu tun. Das zählt klassisch zum gewerblichen Güterverkehr, außer der Landrat ruft den Katastrophenfall aus. Der Winterdienst (räumen und streuen) hingegen ist immer eine landwirtschaftliche Tätigkeit (auch wenn man den Parkplatz vor dem Supermarkt räumt).  

Keine pauschalen Antworten

Wie sind die Fahrzeuge von den Papieren ausgestattet? Wie sieht es mit KFZ-Steuer aus? Welche Fahrzeuge habe ich? Ist das ein Schlepper, ist das ein Geräteträger? Oder ist es ein LKW, der aussieht wie ein Lkw und in den Papieren dann doch nur ein Bulldog ist? Stichwort: Agro-Track. Und auch beim Agro-Track gibt es die verschiedensten Varianten. Das hängt dann immer vom Einzelfall ab.

Ebenso bei den Lkws. Diese sehen im Prinzip alle gleich aus, für den, der sich damit nicht auskennt. Wir haben verschiedenste Schlüsselnummern: manchmal sind wir landwirtschaftlich, manchmal nicht, manche sind von der Bauart her landwirtschaftlich, die anderen nicht. Wir haben also jede Menge Varianten. Außerdem gibt es Sonder-KFZs: Die sind wieder was anderes als Lkws oder Agro-Track. Auch hier müsse man schauen, was in den Fahrzeugpapieren steht und das wiederum habe Auswirkungen auf die Fahrzeugbreite und auf den Führerschein. Mit einer Polizei-Kontrolle an so einem Fahrzeug könne man sich, wenn alles schief geht, den ganzen Jahresumsatz kaputtmachen.

Für eigene Zwecke

Die gut gemeinte Nachbarschaftshilfe sei langfristig keine Lösung, erst recht nicht für die Maschinenringarbeit. "Wir wollen vermitteln und hinterher auch ordentlich abrechnen", so Gehring. Mittelfristig dürften die bislang noch im Gesetz stehenden Ausnahmen eher wegfallen. "Das Korsett, in das wir da reingedrängt werden, ist sehr eng und wir können es immer öfter nicht einhalten", so Gehring. Am Ende des Tages müsse man sich entscheiden: entweder wir fallen in die Definition "eigene Zwecke". Der Betrieb fährt nur für sich selber. "Oder wir fahren im großen Stil - dann ist man im gewerblichen Bereich." Beim Mais fahren für die Nachbarn zum Beispiel, sind alle Umsätze im landwirtschaftlichen Bereich. Das ist OK, und nach wie vor kein Problem. Die Ausnahme im Verkehrsgesetz lautet. „Für eigene Zwecke.“ Das ist der wichtigste Punkt für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Es dürfen keine Frachtkosten auftauchen, keine Pauschale, und auch keine Abrechnung nach Stunden. "Wer Geld mit Transport verdient, der fährt gewerblich", so Gehring.

Aufgepasst beim Führerschein

Der "neue" Führerschein, so Gehring, ist jetzt auch schon 22 Jahre alt. Die Klasse L ist der Notnagel. Die Klasse T ist wichtig für die Landwirtschaft. Die Klassen C1/E sind die 7,5 Tonner und der alte Zweier ist nun die Klasse C. Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen ausschließlich zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken gefahren werden. Wenn ich vormittags mit dem Gespann Häckselgut fahre, passt alles. Wenn ich dann noch nachmittags Sand oder Schotter fahre für eine andere Firma, dann hat das nichts mehr mit Land- und Forstwirtschaft zu tun. Dann brauche für genau das gleiche Gespann plötzlich einen Lkw-Führerschein. "Da müssen wir drauf achten. Und alle Fahrer schulen. Bitte keine Gefälligkeiten, nichts unabgestimmt machen", so Gehring.

Höchstgeschwindigkeit unter 18 Jahre sind 40 km/h

Wichtig ist: Wir haben die 50er-Schlepper und die 60er-Schlepper. Viele sind der Meinung: wir dürfen da auch mal den Azubi oder den Hofnachfolger mitfahren lassen, der noch keine 18 ist, aber schon einen T-Führerschein hat. Dann passt das ja, solange diese mit einem 50er-Schlepper nur 40 fährt. "Das geht natürlich nicht. Die Regelung ist klar", so Gehring. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist 40 km bis zum 18. Geburtstag. Punkt. "Wenn man da einmal erwischt wird, ist das erst einmal nicht weiter schlimm, es kostet ein paar Hundert Euro. Beim zweiten Mal wird es aber richtig teuer, weil dann der Auto-Führerschein des Fahrers für zwei Jahre gesperrt wird. Der Betriebsleiter bekommt einen Eintrag ins Führungszeugnis und ist dann auch seine Trainer-Lizenz los oder seinen Jagdschein. "Wegen so einem Leichtsinn, das ganze soziale Leben aufs Spiel setzen, das ist also völliger Quatsch", warnt Gehring. 

Fazit: Einfach den gesunden Menschenverstand einschalten und daran denken, dass Sachen, die für uns Landwirte völlig normal sind, für Nicht-Landwirte oft nicht nachvollziehbar sind. Wir sind in der Pflicht, alles richtigzumachen. Und müssen schauen, dass bei den Transporten und Fahrten alle wieder gesund nach Hause kommen. Erst denken, dann handeln. Dann kann eigentlich kaum noch was schiefgehen.  

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